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   BSG, 12.12.1969 - 11/7 RLw 22/68   

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BSG, 12.12.1969 - 11/7 RLw 22/68 (https://dejure.org/1969,11045)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1969 - 11/7 RLw 22/68 (https://dejure.org/1969,11045)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1969 - 11/7 RLw 22/68 (https://dejure.org/1969,11045)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.07.1969 - 7 RLw 9/68
    Auszug aus BSG, 12.12.1969 - 7 RLw 22/68
    Das LSG ist sachlich-rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß ein Miterbe nicht schon allein wegen seines Miteigentums an dem zum Nachlaß gehörenden landwirtschaftlichen Betrieb als Unternehmer bzw° Mitunternehmer im Sinne von 5 1 GAL anzusehen ist? daß es hierfür viel- "mehr auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse ankommt5 insbesondere darauf" wer das Unternehmer-Risiko (Gewinn und Verlust) zu tragen hat (vgl.(: Urteile des BSG vom 26° Februar 1969 - SozR Nr° 5 zu 5 9 GAL 1961 und.vom 290 Juli 1969 - 11/7 RLw 9/68 und 10/68 -)° Für die Entscheidung der Frage? ob das LSG zu Recht die Eigenschaft der Kläger als (Mit-) Unternehmer verneint hat9 genügen aber nicht die Feststellungen des LSG9 daß die Kläger in den Anwesen der Erbengemeinschaft nicht mitarbeiten" sich jeglicher "Einflußnahme" auf die Betriebsführung enthalten und auch aus den Erträgnissen der beiden landwirtschaftlichen Unternehmen "keinen Nutzen ziehen"° Für die Eigenschaft der Kläger als (Mitä Unternehmer kommt es - anders als bei der Be- freiung der Miterben von der Beitragspflicht nach 5 9 Abso 4 GAL 1961/1965, % 14 Abs° 4 GAL 1965 nicht darauf an5 ob die Mitglieder der Erbengemeinschaft in dem Betrieb mitarbeiten° Auch wenn sie dies nicht tun? kann das Unternehmen auf ihre Rechnung gehen (5 l Abs° 2 GAL)9 d"h°9 sie können am Gewinn beteiligt sein und den Verlust mitzutragen haben° Die Erbengemeinschaft kann allerdings in Ausübung der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses (% 2058 Abs() 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbucheé)mit einem Dritten oder auch mit einem (oder mit mehreren) Miterben vereinbaren, daß das Unternehmen bis zur Nachlaßauseinandersetzung auf dessen (deren) Rechnung gehen soll? daß also diesem oder diesen Miterben (oder einem Dritten) und nicht etwa der Erbengemeinschaft in der Zeit bis zur Auseinandersetzung die Erträgnisse zufließen und die Aufwendungen zur Last fallen sollen° Eine solche Vereinbarung kann - soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt - auch ist stillschweigend getroffen werden° Ob im voaliegenden Falle die Miterben untereinander (nach dem Urteil des SG" auf das vom LSG Bezug genommen ist? besteht die Erbengemeinschaft hier neben den Klägern aus ihrer Mutter? zwei Onkeln und einer Tante) eine ausdrückliche Vereinbarung dieser Art getroffen haben, ist dem Urteil des LSG nicht zu entnehmen; es besagt aber auch nichts darüber9 was die 6 Miterben vereinbart.
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 2/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht des einzelnen Miterben einer

    Entgegen der Ansicht der Klägerin war nicht die Erbengemeinschaft nach M. P. selbst Trägerin des forstwirtschaftlichen Unternehmens, sondern es waren dies die einzelnen Miterben in ihrer gesamthändischen Verbundenheit (vgl dazu BSG SozR Nr. 5 zu § 9 GAL; BSG, Urteile vom 29.7.1969 - 11/7 RLw 9/68 und 11/7 RLw 10/68 - SozEntsch BSG X/H c8 § 1 Nr. 1 und 2; BSG, Urteil vom 12.12.1969 - 11/7 RLw 22/68 - SozEntsch BSG X/H c8 § 1 Nr. 5; BSG, Urteil vom 17.3.1970 - 11/7 RLw 15/66 - RdL 1970, 98).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich auch eine Rechtsfähigkeit der unternehmenstragenden Erbengemeinschaft nicht bejahen, ohne von der Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR Nr. 5 zu § 9 GAL; BSG Urteile vom 29.7.1969 - 11/7 RLw 9/68 - und - 11/7 RLw 10/68 - SozEntsch BSG X/H c8 § 1 Nr. 1 und 2; BSG Urteil vom 12.12.1969 - 11/7 RLw 22/68 - SozEntsch BSG X/H c8 § 1 Nr. 5; BSG Urteil vom 17.3.1970 - 11/7 RLw 15/66 - RdL 1970, 98) und des BGH abzuweichen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - L 5 LW 10/06

    Alterssicherung der Landwirte - Beitrags- bzw Versicherungspflicht von

    Anders ist die Rechtslage nur, wenn einem oder mehreren Miterben das landwirtschaftliche Unternehmen wirtschaftlich und tatsächlich mit der Maßgabe überlassen wird, dieses bis zur Auseinandersetzung zu betreiben und das Unternehmerrisiko zu tragen (BSG 29.7.1969 11/7 RLw 9/68; 12.12.1969 11/7 RLw 22/68).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2016 - L 10 LW 1722/15

    Alterssicherung der Landwirte - Abgabe landwirtschaftlicher Grundstücke in Form

    Lediglich am Rande ist darauf hinzuweisen, dass im Falle des Übergangs eines landwirtschaftlichen Unternehmens auf eine Erbengemeinschaft auch hieraus nicht zwingend auf eine Eigenschaft jedes einzelnen Miterben als landwirtschaftlicher Unternehmer zu schließen ist (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1982, 11 RLw 7/81, a.a.O.; zum Beitragsrecht: Urteil vom 26.02.1969, 7 RLw 26/66 in SozR Nr. 5 zu § 9 GAL; Urteil vom 12.12.1969, 11/7 RLw 22/68, juris; 17.03.1970, 11/7 RLw 15/66, juris).
  • BSG, 17.03.1970 - 7 RLw 15/66
    vom 12° Dezember 1969 11/7 RLW 22/68), daß die einer -.
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